Gemeinde Wangerland

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04.05 2011 Bekanntmachung


Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland;
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch;

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wangerland hat in seiner Sitzung am 30.08.2010 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VIII/1 „Bassens Windenergiepark" beschlossen.
Im Plangebiet werden derzeit 34 Windkraftanlagen betrieben. Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Austausch der vorhandenen Windkraftanlagen durch leistungsstärkere Anlagen (sog. Repowering) zu schaffen.
Das Plangebiet liegt im Norden des Gemeindegebietes südlich der Kreisstraße 87 zwischen den Ortslagen Bassens, Funnens und Grimmens. Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:


Die Gemeinde gibt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen im Rahmen einer Auslegung

vom 09.05.2011 bis 03.06.2011 (einschließlich)

im Rathaus der Gemeinde Wangerland, Helmsteder Straße 1, 26434 Hohenkirchen, Zimmer 203, bekannt. Während der Dienststunden liegt der Vorentwurf der Bauleitplanung zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB). Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ferner können Anregungen abgegeben werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen bisher nicht vor.
Umweltrelevante Informationen liegen im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Friesland 2003 und im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Friesland 1996 vor und sind in der Begründung für die Planung zusammengefasst dargestellt.

Hohenkirchen, 30.04.2011
Hinrichs, Bürgermeister

 


26.01.2011 Bekanntmachung
Verlängerung der Preisoffensive für Baugrundstücke in der Gemeinde Wangerland bis zum 30.06.2011

Die Gemeinde Wangerland weist darauf hin, dass die Preisoffensive verlängert wird und die gemeindeeigenen Baugrundstücke in Wiarden und Waddewarden noch bis zum 30.06.2011 für 50 % des bisherigen Kaufpreises angeboten werden. Die Aktion ist bislang sehr gut angenommen worden. In Waddewarden konnten im Rahmen dieser Preisoffensive bereits 9 Grundstücke verkauft werden. Für das Baugebiet in Wiarden gibt es konkrete Anfragen, sodass auch hier noch Verkäufe erwartet werden. Darüber hinaus erfolgt in dem Baugebiet in Wiarden derzeit der Endausbau der Straße. Auskünfte erteilt bei der Gemeinde Wangerland Herr Fleck, Tel.: 04463/989-132, und bei der Volksbank Jever bzgl. des Baugebietes in Waddewarden Herr Schmidt, Tel. 04461/915-1056.


11.08.2010. Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland;

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. IX/3 „Landhaus Altebrücke"

Der Rat der Gemeinde Wangerland hat am 30.09.2009 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IX/3 „Landhaus Altebrücke" mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet liegt zwischen den Ortschaften Hooksiel und Horumersiel und grenzt im Osten an die Landesstraße 810 (L 810) und im Norden an das Hohenstief. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 107/5 und 107/6, Flur 2, Gemarkung Wüppels. Der Geltungsbereich der o. g. Bauleitplanung ist aus dem nachfolgenden Planausschnitt ersichtlich:


 Lageplan zum Herunterladen

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist bei der Geltendmachung darzulegen.

Der vorgenannte Bauleitplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann im Rathaus der Gemeinde Wangerland, Zimmer 311, Helmsteder Straße 1, 26434 Hohenkirchen, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der vorgenannte vorhabenbezogene Bebauungsplan und gegebenenfalls örtliche Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Hohenkirchen, 19.07.2010 Hinrichs, Bürgermeister

 


14.06.2010 Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland;

94. Flächennutzungsplanänderung (Sonderbaufläche Photovoltaik) und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. III/38 „Sondergebiet Photovoltaik"

Der Landkreis Friesland hat mit Verfügung vom 08.06.2010 (Az.: 14/2-61.20.03/94.-FNP-Änd.) die vom Rat der Gemeinde Wangerland am 15.12.2009 in öffentlicher Sitzung beschlossene 94. Änderung des Flächennutzungsplanes auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Rat der Gemeinde Wangerland hat am 15.12.2009 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. III/38 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wüppels, Flur 4 und beinhaltet die Flurstücke 105/1, 105/2, 106 und 107 entsprechend dem Lageplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom Juli 2009. Das Gebiet liegt westlich der Landesstraße 810 und nordöstlich von Wüppels. Es grenzt im Westen an die Hofstelle Oldeborg und im Süden an das Wüppelser Tief. Der Geltungsbereich der o. g. Bauleitplanungen ist aus dem nachfolgenden Planausschnitt ersichtlich.


 Lageplan zum Herunterladen

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist bei der Geltendmachung darzulegen.

Die vorgenannten Bauleitpläne einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung können im Rathaus der Gemeinde Wangerland, Zimmer 203 bzw. 311, Helmsteder Straße 1, 26434 Hohenkirchen, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wird mit dieser Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB wirksam. Der vorgenannte vorhabenbezogene Bebauungsplan und gegebenenfalls örtliche Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Hohenkirchen, 14.06.2010 Hinrichs, Bürgermeister