Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und ärztlich untersucht werden müssen, erhalten beim Einwohnermeldeamt auf Antrag gebührenfrei einen Untersuchungsberechtigungsschein. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Der UB-Schein kann auch an einen Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden. Mitzubringen ist der Personal- bzw. Kinderausweis oder der Reisepass.
Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Frau Buß
Zimmer-Nr. 106
Telefon-Nr. 04463-989-114
Email: jasmin.buss(at)wangerland-online.de






