Allgemeine Informationen:
Lohnsteuerkarten werden zu einem Stichtag, dem 20. September jeden Jahres, von den Meldebehörden für das Folgejahr ausgestellt und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugestellt. Sollten Sie keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, können Sie sich an unser Einwohnermeldeamt wenden und in Erfahrung bringen, welche Behörde für die Ausstellung Ihrer Lohnsteuerkarte zuständig ist. Sofern die Gemeinde Wangerland für die Ausstellung zuständig ist, wird Ihnen die Lohnsteuerkarte entweder im Einwohnermeldeamt direkt ausgehändigt oder zugeschickt. Sollte Ihnen die Lohnsteuerkarte abhanden gekommen sein, können Sie -gegen Gebühr- eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen.
Gebühren:
Die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig.
Ansprechpartner:
Frau Buß
Zimmer-Nr. 106
Telefon-Nr. 04463/989-114
Email: jasmin.buss(at)wangerland-online.de
Herr Tammen
Zimmer-Nr. 105
Telefon-Nr. 04463/989-115
Email: siegbert.tammen(at)wangerland-online.de






