Allgemeine Informationen:
Eine Auflistung aller sich im Gemeindegebiet befindlichen Kindergärten finden Sie hier.
Gebühren:
Die Höhe des Entgeltes für die Benutzung der Kindergärten bemisst sich nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Leistungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten und der Zahl ihrer Kinder. Bemessungsgrundlage ist der Kalendermonat. Das jeweilige Entgelt ergibt sich aus der Anlage zu der Entgeltordnung. Der Monatsbeitrag ist als Teil einer Jahrespauschale zu verstehen und daher auch während der Ferienzeiten in voller Höhe zu entrichten. Das gleiche Gilt, wenn ein Kind wegen Krankheit dem Kindergarten für längere Zeit fernbleiben oder der Kindergarten wegen einer besonderen Notsituation vorübergehend geschlossen werden muss. Für eine probeweise Aufnahme eines Kindes bis zu zwei Wochen wird kein Kindergartenentgelt erhoben.






