Gemeinde Wangerland

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Allgemeine Informationen:

Gemäß § 4 Abs. 3 der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Wangerland sind Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige verpflichtet, einen Jahreskurbeitrag zu entrichten. Der Jahreskurbeitrag ist eine Gegenleistung dafür, dass einer ortsfremden Person die Möglichkeit zur Kuranwendung und zur Erholung geboten wird. Die neue Kurbeitragssatzung 2008 als Download finden Sie hier.

 

Nähere Auskünfte zum Jahreskurbeitrag und dessen Höhe erhalten Sie im Fachdienst Finanzen.

 

Ihre Ansprechpartner im Bereich Grundbesitzabgaben, Zweitwohnungssteuer, Jahreskurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag und Hundesteuer sind:

 

Ansprechpartner
Straßennamen: A -H
Herr Remmers
Zimmer-Nr. 116
Telefon-Nr. 04463/989-124
Email: olaf.remmers(at)wangerland-online.de


Straßennamen: I - SCH
Frau Rabenstein
Zimmer-Nr. 118
Telefon-Nr. 04463/989-151
Email: claudia.rabenstein(at)wangerland-online.de


Straßennamen: S - Z
Frau Ehmen
Zimmer-Nr. 117
Telefon-Nr. 04463/989-128
Email: christel.ehmen(at)wangerland-online.de

 


 Kurbeitragssatzung 2008