Geburts-, Abstammungs-, Sterbe- und Heiratsurkunden
erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, welches das Ereignis seinerzeit beurkundet hat. Kopien von Urkunden, die von einem anderen Standesamt als das der Gemeinde Wangerland ausgestellt wurden, dürfen nicht beglaubigt werden.
Gebühren:
Austellung einer Geburtsurkunde: 10,- Euro
Schriftliche Urkundenanforderungen:
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass telefonische Urkundenanforderungen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können (außer bei anschließender persönlicher Abholung). Für schriftliche Anforderungen (Brief oder Fax) benutzen Sie bitte den folgenden Vordruck, den sie herunterladen können. Die Urkundengebühr kann in Briefmarken beigelegt werden (möglichst in 45 Cent und 55 Cent Marken), ansonsten ist diese vorab zu überweisen.






