Allgemeine Informationen:
Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland schließen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, welche Papiere Sie benötigen. Auskünfte erteilen Ihnen das ausländische Standesamt oder die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland. Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dazu gehören z. B. Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz und die Türkei. Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt ihres Wohnsitzes (bzw. des letzen Wohnsitzes) in Deutschland. Wenn Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben, dann lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen und eventuell durch die deutsche Botschaft legalisieren. Im Ausland können Sie häufig keine Namenserklärungen abgeben, wie sie das deutsche Recht vorsieht.
Über namensrechtliche Erklärungsmöglichkeiten sowie die Anlegung eines Familienbuches berät Sie das Standesamt gerne.
Gebühren: 33,00 €
Ansprechpartner:
Herr Tammen
Zimmer 105
Telefon: 04463-989-115
Email:siegbert.tammen(at)wangerland-online.de






