Laut Gesetz ist das Kraftfahrzeug unverzüglich bei einem Wohnungswechsel umzumelden. Zuständig hierfür ist das Straßenverkehrsamt beim Landkreis Friesland.
Bitte bringen Sie zur Ummeldung eines Kraftfahrzeuges folgende Unterlagen mit:
- Fahrzeugbrief
- bei zugelassenen Fahrzeugen: Fahrzeugschein
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung
- Eine gültige AU-Bescheinigung (wenn das KFZ älter als 3 Jahre ist)
- Versicherungsdoppelkarte
- gültigen Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Wenn die Anmeldung im Auftrage einer anderen Person erfolgt: Vollmacht
- bei zugelassenen Fahrzeugen, die ausserhalb des Landkreises Friesland angemeldet sind: die alten Nummernschilder
Straßenverkehrsamt Friesland
Am Bullhamm 13
26441 Jever
Telefon (04461) 919 0
Telefax (04461) 919 8800
Email strassenverkehr(at)friesland.de
Internet www.friesland.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 11.00 Uhr






