Gemeinde Wangerland

der Platz an der Nordsee

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Laut Gesetz ist das Kraftfahrzeug unverzüglich bei einem Wohnungswechsel umzumelden. Zuständig hierfür ist das Straßenverkehrsamt beim Landkreis Friesland.

Bitte bringen Sie zur Ummeldung eines Kraftfahrzeuges folgende Unterlagen mit:

  • Fahrzeugbrief
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: Fahrzeugschein
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung
  • Eine gültige AU-Bescheinigung (wenn das KFZ älter als 3 Jahre ist)
  • Versicherungsdoppelkarte
  • gültigen Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Wenn die Anmeldung im Auftrage einer anderen Person erfolgt: Vollmacht
  • bei zugelassenen Fahrzeugen, die ausserhalb des Landkreises Friesland angemeldet sind: die alten Nummernschilder

Straßenverkehrsamt Friesland

Am Bullhamm 13
26441 Jever
Telefon (04461) 919 0
Telefax (04461) 919 8800
Email strassenverkehr(at)friesland.de
Internet www.friesland.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 11.00 Uhr